Es handelt sich um eine sachgrundlose befristete Tätigkeit zunächst für die Dauer von einem Jahr. Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 TzBfG setzt voraus, dass die Bewerber:innen noch nie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossen haben.
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die Anwärterbezüge des gehobenen bzw. höheren Dienstes.
Die Stadt Frankfurt am Main steht für Vielfalt, Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung unabhängig von Alter, geschlechtlicher oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen.
Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Weber, Tel. (069) 212-44750.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsmanagementsystem. Nutzen Sie hierfür den Button "Jetzt bewerben". Bitte bewerben Sie sich bis zum 06.10.2026.