Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber:innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
Für weitere Auskünfte zum Ablauf des Verfahrens wenden Sie sich gerne an
Herrn Görücü, Tel. (069) 212-34868 und für inhaltliche Auskünfte an
Frau Olschewski, Tel. (069) 212-33285.
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