* Bei Vorlage der Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin oder bei Ärztin:Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin kann die Gewährung einer Zulage geprüft werden.
Im Falle einer Einstellung als Ärztin:Arzt in Weiterbildung erfolgt zunächst eine befristete Beschäftigung für die Dauer der Weiterbildung.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber:innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Für weitere fachliche Auskünfte wenden Sie sich gerne an
Frau Dr. Heidebrecht, Tel. (069) 212-38416 und für personalrechtliche Auskünfte an
Frau Prinz, Tel. (069) 212-48943.
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