Zur Feststellung Ihrer Eignung erfolgt eine theoretische, praktisch-sportliche und gesundheitliche Eignungsprüfung.
Nach § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen:
1. ein Impfnachweis nach §22 a Absatz 1
oder
2. ein Genesenennachweis nach §22 a Absatz 2
oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden,
oder
4. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber:innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an
Frau Hock, (069) 212-720223,
Frau Mertens, (069) 212-720224 oder
Frau Schaffner, (069) 212-720225.
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Branddirektion 37.L2.2
Feuerwehrstraße 1
60435 Frankfurt am Main
Mail:
info.wf.mfd@stadt-frankfurt.de
Nähere
Infos zu dem Beruf erhalten Sie unter:
https://www.feuerwehr-frankfurt.de/job-karriere/berufsfeuerwehr/mittlerer-dienst