Es handelt sich um eine befristete Vertretungstätigkeit voraussichtlich bis 13.02.2024. Interne Bewerber_innen, die bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten eine persönliche Zulage gem. § 14 TVöD, in Höhe des Differenzbetrages zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben würde. Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber_innen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Wichtig: Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber_innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
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Frau Heinz, steht Ihnen gerne unter Tel.
(069) 212-77389 zur Verfügung.
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