Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Wichtig: Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber:innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
Nach § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen:
1. ein Impfnachweis nach §22 a Absatz 1 oder
2. ein Genesenennachweis nach §22 a Absatz 2 oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden, oder
4. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an
Frau Dr. Karathana, Tel. (069) 212-36757.
Unter
www.StadtFrankfurtJobs.de/faq finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. zur Bezahlung).
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bis zum 31.08.2022.