Für Bewerber:innen, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, ist bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis möglich. Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 HBG die Stelle der Amtsleitung zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen wird. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Verkürzung ist möglich; die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr.
Für Bewerber:innen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, ist eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis möglich. Bitte teilen Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellungen mit.
Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Unsere Mitarbeiter:innen sind uns wichtig. Darum haben wir ein stadtweites Führungsverständnis entwickelt, das die Grundlage für Ihr Führungshandeln darstellt.
Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an
Frau Dr. Fehres, Tel. (069) 212-35478.
Unter
www.StadtFrankfurtJobs.de/faq finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. zur Bezahlung).
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